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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

I. Allgemeines
1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen zu Unternehmern. Unternehmer (nachfolgende "Kunde" genannt) im Sinne dieser Geschäftsbedingungen sind natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, mit denen in Geschäftsbeziehung getreten wird, die in Ausübung einer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln.

2.  Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen werden, selbst bei Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn ihrer Geltung stimmen wir ausdrücklich zu.

II. Lieferung
1. Der Vertragsschluss erfolgt unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung durch unsere Zulieferer. Dies gilt nur für den Fall, dass die Nichtlieferung nicht von uns zu vertreten ist, insbesondere für den Fall, dass wir mit unserem Zulieferer ein Geschäft abschließen über die konkrete, dem Unternehmer im Einzelfall geschuldete Ware (kongruentes Deckungsgeschäft). Der Kunde wird bei Nichtverfügbarkeit der Leistungen unverzüglich informiert, die Gegenleistung wird unverzüglich zurückerstattet.

2. Solange der Kunde mit einer Verbindlichkeit im Rückstand ist, ruht unsere Leistungspflicht.

3. Die Lieferzeit beginnt mit der Absendung der Auftragsbestätigung, jedoch nicht vor der Beibringung der vom Kunden zu beschaffenden Unterlagen, Genehmigungen, Freigaben sowie vor Eingang einer vereinbarten Zahlung.

4. Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf der Liefergegenstand das Werk verlassen hat oder die Versandbereitschaft mitgeteilt ist.

5. Verladung und Versand der Ware erfolgen unversichert auf Gefahr des Kunden. Auf Wunsch schließen wir gegen Berechnung eine Transportversicherung ab.

6. Wenn über das Vermögen des Kunden ein Insolvenzverfahren beantragt oder das Insolvenzverfahren mangels Masse abgewiesen wird, sind wir berechtigt, eine Warenlieferung von einer Zahlung Zug um Zug abhängig zu machen

III. Berechnung, Zahlung
1. Die Preise gelten mangels besonderer Vereinbarung ab Werk. Hinzu kommen die Kosten für Verladung, den Transport sowie etwaige Versicherungen, ferner die Mehrwertsteuer, eventuell andere Steuern und Abgaben in der jeweiligen gesetzlichen Höhe.

2. Unsere Rechnungen sind spätestens 30 Tage nach Rechnungsdatum ohne Abzug zu zahlen. Bei Zahlung binnen 14 Tagen nach Rechnungsdatum gewähren wir 2 % Skonto.

3. Die Hereingabe von Wechseln bedarf unserer schriftlichen Zustimmung. Deren Spesen und Kosten sowie die Gefahr für rechtzeitige Vorlegung und Protesterhebung gehen voll zu Lasten des Kunden.

4. Bei einem Auftragswert über 2.500,00 € behalten wir uns die Abwicklung per Akkreditiv oder Vorauskasse vor.

IV. Gewährleistung, Haftung

1. Alle Angaben über Eignung, Verarbeitung und Anwendung unserer Produkte, technische Beratung und sonstige Angaben erfolgen nach bestem Wissen, befreien den Käufer jedoch nicht von eigenen Prüfungen und Versuchen.

2. Empfangene Ware ist bei Ablieferung auf Transportschäden (offensichtliche Schäden) hin zu prüfen. Transportschäden sind bei Lieferung auf den Lieferpapieren gegenüber dem Transporteur zu notieren und uns unverzüglich, spätestens binnen 2 Wochen, schriftlich anzuzeigen. Andernfalls kommt eine Gewährleistung nicht in Betracht.

3. Ist die Ware mangelhaft oder fehlen ihr zugesicherte Eigenschaften, so leisten wir zunächst nach unserer Wahl Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Bei Fehlschlagen von Nachbesserung oder Ersatzlieferung kann der Kunde nach seiner Wahl Minderung oder Rücktritt verlangen.

4. Die dem Kunden zustehenden Gewährleistungsansprüche verjähren binnen eines Jahres nach Ablieferung der Ware.

5. Offensichtliche und bei ordnungsgemäßer Untersuchung, soweit eine solche im ordnungsgemäßen Geschäftsgang tunlich ist, erkennbare Mängel, hat der Kunde innerhalb von zwei Wochen nach Ablieferung schriftlich zu rügen. Nicht offensichtliche und bei ordnungsgemäßer Untersuchung nicht erkennbare Mängel, hat der Kunde innerhalb von zwei Wochen nach Entdeckung schriftlich zu rügen. Bei Versäumung der Rügefrist kommt eine Gewährleistung für die davon betroffenen Mängel nicht in Betracht.

6. Wir haften nicht für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen, sofern es nicht um wesentliche Vertragspflichten (Kardinalpflichten) geht, unabhängig davon, ob wir oder ein Erfüllungsgehilfe die Pflichtverletzung beging. Wir haften nicht für Pflichtverletzungen bei groben Verschulden eines einfachen oder eines nicht leitenden Erfüllungsgehilfen. Für den Fall der Haftung bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten wird die Haftung auf den typischerweise bei Geschäften der vertraglichen Art entstehenden Schaden begrenzt. Die vorstehenden Beschränkungen betreffen nicht Ansprüche des Kunden aus Produkthaftung. Weiter gelten die Haftungsbeschränkungen nicht bei uns zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden oder bei Verlust des Lebens des Kunden.

7. Die Zurückbehaltung von Ansprüchen oder die Aufrechnung wegen etwaiger Gegenansprüche des Kunden sind ausgeschlossen, sofern diese nicht unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.

V. Eigentumsvorbehalt
1. Wir behalten uns das Eigentum an sämtlichen von uns gelieferten Waren bis zur Bezahlung unserer Gesamtforderung aus der Geschäftsverbindung vor. Der Kunde tritt in diesem Fall schon bei Kaufvertragsschluss die ihm aus der Veräußerung oder einem sonstigen Rechtsgrunde zustehenden Forderungen gegen seinen Abnehmer mit allen Nebenrechten sicherungshalber in voller Höhe an uns ab. Übersteigt der Wert des uns zur Sicherheit dienenden und unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Gegenstandes unsere Gesamtforderung um mehr als 20 %, so sind wir auf Verlangen unseres Kunden insoweit zur Freigabe von Sicherheiten verpflichtet.

2. Bei einer Verarbeitung, Verbindung oder Vermischung unserer Ware gelten wir als Hersteller des entstehenden Erzeugnisses, so dass wir Eigentum hieran erlangen. Bleibt bei einer Verarbeitung, Verbindung oder Vermischung mit Waren Dritter deren Eigentumsvorbehalt bestehen, so erwerben wir Miteigentum im Verhältnis der Rechnungswerte der verarbeiteten Waren.

VI. Erfüllungsort, Gerichtsstand, Rechtswahl
Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Verpflichtungen ist Northeim, sofern es sich bei dem Kunden um einen Vollkaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung.

VII. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dies Vertrages mit dem Kunden einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung soll durch eine Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg dem möglichst nahe kommt.

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